Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird, für alle Geschäftsbeziehungen. Gegenbestätigungen des Käufers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Umfang von Lieferungen

(1) Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Abmessungs- und Gewichtsangaben, Zeichnungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, als annähernd genau zu verstehen. An Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Urheber- und Eigentumsrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

(3) Für den Umfang der Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Wir bemühen uns, diese einzuhalten.

(4) Geraten wir mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug oder tritt eine zeitlich begrenzte bzw. dauerhafte Unmöglichkeit unserer Lieferverpflichtung ein, so ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der bestellten und in Verzug geratenen Lieferung, vom Liefervertrag zurückzutreten. Diese Rücktrittsmöglichkeit tritt in Kraft, nachdem uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die im Falle eines nicht von uns zu vertretenden Überschreitens des Liefertermins oder vorübergehender Unmöglichkeit, mindestens einen Monat beträgt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers wegen Liefertermin Überschreitung, sonstiger Lieferverzögerungen oder Unmöglichkeiten, bestehen nicht. Auch hier bedürfen Nebenabreden und Änderungen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

(5) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist, oder zum Versand unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Mit der Meldung der Versandbereitschaft wird auch eine vereinbarte Lieferfrist eingehalten.

(6) Im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik, Aussperrung, sowie beim Eintreten von unvorhergesehenen Hindernissen, die nicht im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies ist auch der Fall, wenn solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind, oder wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten.

(7) Wir sind berechtigt, die Ware für den Transport zu versichern, ohne dass dies Einfluß auf den Gefahrenübergang hat.

3. Preis und Zahlung

(1) Alle Preise gelten, wenn nicht anders vermerkt ab Lager, unverpackt, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bargeldlos auf ein vom Verkäufer bestimmtes Konto zu überweisen. Das vereinbarte Skonto kann hierbei im angegebenen Zeitraum in Abzug gebracht werden. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum können dem Käufer bankübliche Verzugszinsen, sowie angemessene Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden. Der Käufer gerät in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.

(3) Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Sollte ein Scheck nicht gedeckt sein oder kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Werden uns Umstände bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so steht es dem Verkäufer zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.

4. Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel an der Ware sind vom Käufer innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Der Lieferschein ist der Mitteilung beizufügen. Bei Versäumnis der Rügefrist sind die Mängelgewähr-leistungsansprüche ausgeschlossen.

(2) Der Käufer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den von ihm erworbenen Waren und Gerätschaften um wissenschaftliche Ausrüstung handelt, die auch eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben in sich bergen können, wenn eine unsachgemäße oder gar unbefugte Anwendung erfolgt. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, die beim Umgang mit diesen Waren und Geräten notwendige Sorgfalt jederzeit walten zu lassen. Weiterhin wird der Käufer alle erdenklichen Schritte unternehmen, welche gewährleisten, dass Unbefugte und unsachgemäße Nutzung der Gerätschaften oder Waren verhindert werden. Von den Gerätschaften sind Kinder fernzuhalten. Die Waren sind nicht zum Verzehr geeignet.

(3) Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, wird keine Haftung übernommen: Unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, das Nichtbefolgen der Bedienungsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

(4) Wir leisten für ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen Gewähr, entweder durch Minderung, Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Rückgängigmachung des Kaufes. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis, frei Haus, zurückgesandt werden. Wählen wir den Weg über Ersatzlieferung oder Nachbesserung und schlägt diese fehl, so ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, kann der Kunde, unter Ausschluß anderweitiger Gewährleistung und sonstiger Ansprüche, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages fordern. Die zur Mängelbeseitigung gesetzte Frist ist so zu setzen, dass die Lieferfrist des Kaufvertrages nicht unterschritten wird.

(5) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind, sowohl gegen uns, als auch gegen alle unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. In jedem Fall haften wir ausschließlich maximal bis zur Höhe des Kaufpreises der Ware, für die jeweilige Mängelrüge ausgesprochen wurde. Die gilt auch für Folgeschäden.

(6) Mängelgewährleistungsansprüche, sowie alle anderen, unsere Haftung begründeten Ansprüche, verjähren binnen sechs Monaten nach Belieferung, ausgenommen, die Verjährung sei unterbrochen.

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen in unserem Eigentum. In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auf unseren erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt! Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen, durch dritte Hand, hat uns der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

(2) Bei Zahlungsverzug oder anderweitigem vertragswidrigen Verhalten des Käufers, sind wir zur Rücknahme, nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Das Geltendmachen des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, bedeuten nicht den Rücktritt vom Vertrag.

6. Auskünfte und Raterteilung

Technische Beratung, Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten für die von uns gelieferten Waren und sonstige Angaben, wie z.B. auf technischen Merkblättern, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung. Insbesondere befreit unsere mündliche oder schriftliche Beratung, sowie die Bereitstellung von Personal den Käufer nicht von seiner eigenverantwortlichen Prüfung der Materialien auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke und die Gefahr einer Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter.

7. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.

(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. Es ist sodann eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Wasserburg, 01. Dezember 2009

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer
+49 (0) 83 82 / 5 04 36 58
oder per E-Mail an 
info(at)amplifa.com.

Letzte Aktualisierung: 03.12.2009